Scheppach PL55 Tauchsäge mit Führungsschiene
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Produktbeschreibung
Eine Tauchsäge ist immer dann die richtige Wahl, wenn es um Präzision und Genauigkeit geht.
Darin übertrifft sie jede Handkreissäge. Zusätzlich verfügen Tauchsägen über die Tauchfunktion, also das Absenken des Sägeblattes an einer beliebigen Stelle des Werkstückes.
Der Sägevorgang kann daher an jeder Stelle begonnen werden. Sehr praktisch für Ausschnitte in Arbeitsplatten für Spülen und Kochfelder.
So ist höchste Präzision in Form von exakten, splitterfreien Schnitten möglich.
Eine weitere Stärke der PL55 ist das Sägen von Schattenfugen bis 16 mm. Nach dem Bodenverlegen einfach mit der Tauchsäge den Rand abfahren,
so muss Parkett oder Laminat nicht millimetergenau verlegt werden.
Dank des Splitterschutzes ist das auch bei furniertem Holz einer Deckenverkleidung schnell und sicher möglich.
Der stufenlose Schwenkbereich ermöglicht Schnitte von 0° bis 45°. Der Kippschutz hält die PL55 sicher auf der Schiene und in der gewünschten Winkeleinstellung.
Im 45°-Winkel beträgt die maximale Schnitttiefe 41 mm.
Das 160 mm Sägeblatt mit 24 Zähnen eignet sich sowohl für harte Naturhölzer, Spanplatten, Sperrholz als auch für MDF und doppelseitig beschichtete Platten.
Mithilfe der beiden Führungsschienen, die mithilfe des Schienenverbinders eine Gesamtlänge von 1400 mm haben, sorgt die PL55 für dasselbe präzise, parallele Ergebnis wie viele Tischkreissägen.
Dank der 55 mm Schnitttiefe eignet sich die Tauchsäge für vielfältige Schnitte in unterschiedliche Materialien.
Der Schnitt lässt sich anhand der werkzeuglos einstellbaren Schnitthöhe genau ausführen.
Die Späneabsaugung erfolgt durch einen 38 mm Absaugstutzen aufgrund des geschlossenen Sägeblattschutz besonders effizient.
• Leistungsstarker 1200 W Motor
• Führungsschiene ermöglicht das parallele Eintauchen des Sägeblatts und die gleichmäßige Führung der Säge
• Sägeblatt mit 24 Zähnen garantiert ein sehr sauberes Schnittbild mit geringstem Ausriss bei Laminat
• Geschlossener Sägeblattschutz schafft eine effiziente Späneabsaugung
• Eine Schnitt-Tiefe von 55 mm ermöglicht den Zuschnitt und Anpassungsarbeiten an den meisten Türgrößen
• Geeignet für unterschiedliche Materialien wie Massivholz, Arbeitsplatten, beidseitig beschichtete MDF-Platten, Laminat etc.
• Die PL55 liefert beste Schnittergebnisse – in der Werkstatt oder auf der Baustelle
• Perfekte Schattenfugen mit 16 mm
• Inklusive zwei 700 mm Führungsschienen, Schienenverbinder und Kippschutz
PRODUKTDATEN
Abmessungen L x B x H 340 x 260 x 235 mm
Sägeblatt Ø 160 mm
Sägeblatt Bohrung Ø 20 mm
Sägeblatt-Drehzahl 5500 min-1
Schnitt-Tiefe bei 90° max. 55 mm
Schnitt-Tiefe bei 45° max. 41 mm
Schrägverstellung 0 – 45° (stufenlos)
Schattenfuge
(Abstand Sägeblatt – Wand) 16 mm
Absaugstutzen-Ø innen / außen 35 / 38 mm
Motor 230 – 240 V~
Motorleistung 1200 W
Artikel gehört zur Kategorie: Werkzeug
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Herstellerinformationen
- Scheppach Fabrikation von Holzbearbeitungsmaschinen GmbH
- Günzburger Strasse 69
- 89335 Ichenhausen
- info@scheppach.com
Rückgabemöglichkeiten
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Schritte zur Altgeräteentsorgung:
1. Beim Kauf eines neuen Artikels den Haken bei "Ja, ich möchte ein Altgerät abgeben" setzen
2. Paketschein über das Portal unseres Partners Elektroretoure24 drucken unter https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/
3. Paket verschicken
4. Bei weiteren Anliegen können Sie das Kontaktformular bei unserem Partner Elektroretoure24 ausfüllen
5. Ohne Kauf eines neuen Artikels besteht die Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, über das Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24
1. Rücknahmen von Altgeräten über Marktkauf.de
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
- Beim Kauf eines neuen Elektrogerätes über Marktkauf.de: für ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt.
- Ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes über Marktkauf.de: für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Marktkauf-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.